AKTIVMITGLIEDSCHAFT
Aktivmitglied der Künstlervereinigung Zürich (KVZ) können bildende Künstlerinnen und Künstler werden, welche die Aufnahmekriterien erfüllen und im Kanton Zürich leben oder arbeiten. Einmal jährlich im Januar findet ein juriertes Aufnahmeverfahren statt. Die Jury entscheidet aufgrund von Originalwerken und Dokumentationen.
Jahresbeitrag: CHF 120.-
Aufnahmekriterien
Die Belege zu den Punkten 1. bis 4. sind einer Dokumentation beizulegen, die das Format A4 und 20 Seiten nicht überschreiten darf. Sie muss folgendes enthalten:
Diese Unterlagen sind jeweils bis zum 10. Dezember an die Co-Präsidentin zu schicken:
Ursula Bringolf
Pflugstrasse 1
8006 Zürich
Für die Aufnahmejurierung werden die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich eingeladen. Für die Aufnahmejurierung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.-
verrechnet, der am Tag der Jurierung zu entrichten ist.
Aufnahmeverfahren
Die Jury, bestehend aus dem Vorstand und allenfalls Mitgliedern der KVZ beurteilt 5 bis 6 Originalwerke, die nicht älter sind als 2 Jahre, aufgrund ihrer
Authentizität, ihres Gestaltungskonzepts, ihrer technischen Ausführung, Kontinuität und ihres künstlerischen Ausdrucks.
Die Bewerberinnen und Bewerber, welche die Jury gemäss den Aufnahmekriterien nicht überzeugen, werden abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid wird den Kandidatinnen und
Kandidaten schriftlich vom Präsidium (ohne inhaltliche Begründung) zugeschickt.
Die Bewerberinnen und Bewerber, welche die Jury überzeugen, werden provisorisch aufgenommen. Das Provisorium dauert 2 Jahre. In diesen 2 Jahren müssen die Kandidatinnen und Kandidaten:
Das provisorisch aufgenommene Mitglied hat kein Stimmrecht in der KVZ. Während des zweijährigen Provisoriums muss nur der halbe Jahresbeitrag (CHF 60.-) bezahlt werden.