AKTIVMITGLIEDSCHAFT


Aktivmitglied der Künstlervereinigung Zürich (KVZ) können bildende Künstlerinnen und Künstler werden, welche die Aufnahmekriterien erfüllen und im Kanton Zürich leben oder arbeiten. Einmal jährlich im Januar findet ein juriertes Aufnahmeverfahren statt. Die Jury entscheidet aufgrund von Originalwerken und Dokumentationen.

 

Jahresbeitrag: CHF 120.-


Aufnahmekriterien

  1. Fundierte Ausbildungen (mit Nachweis) an einer Kunsthochschule, Kunstakademie oder Fachhochschule oder in einem kunsthandwerklichen oder kunstgewerblichen Beruf. Dazu gehören auch langjährige Kurse an anerkannten Kunsthochschulen.
  2. Kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über die letzten 5 Jahre.
  3. Ausstellungen in anerkannten Kunstinstitutionen (Museen, Kunsthallen, renommierten Galerien) oder Projekte „Kunst am Bau“ oder „Kunst im öffentlichen Raum“.
  4. Auszeichnungen, Preise, Werkbeiträge und/oder Ankäufe durch öffentliche Institutionen.

Die Belege zu den Punkten 1. bis 4. sind einer Dokumentation beizulegen, die das Format A4 und 20 Seiten nicht überschreiten darf. Sie muss folgendes enthalten:

  • Anmeldeformular
  • Künstlerbiografie
  • Abbildungen von Werken der letzen 5 Jahre oder darüber hinaus.

Diese Unterlagen sind bis zum 10. Dezember an die Co-Präsidentin zu schicken:
         Ursula Bringolf
         Rheinstrasse 84
         8212 Neuhausen

 

Für die Aufnahmejurierung werden die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich eingeladen. Für die Aufnahmejurierung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- verrechnet, der am Tag der Jurierung zu entrichten ist.

 


Aufnahmeverfahren

 

Die Jury, bestehend aus dem Vorstand und allenfalls Mitgliedern der KVZ beurteilt 5 bis 6 Originalwerke, die nicht mehr als 2 Jahre alt sind, aufgrund ihrer Authentizität, ihres Gestaltungskonzepts, ihrer technischen Ausführung, Kontinuität und ihres künstlerischen Ausdrucks.

Die Bewerberinnen und Bewerber, welche die Jury gemäss den Aufnahmekriterien nicht überzeugen, werden abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid wird den Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich vom Präsidium (ohne inhaltliche Begründung) zugeschickt.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber, welche die Jury überzeugen, werden provisorisch aufgenommen. Das Provisorium dauert 2 Jahre. In diesen 2 Jahren müssen die Kandidatinnen und Kandidaten:

  • Pro Jahr an einer jurierten Ausstellung teilnehmen (ob ihre Arbeiten angenommen werden ist irrelevant),
  • den Vorstand oder das Präsidium zu einem Atelierbesuch einladen,
  • das Präsidium im Gegenzug besucht mindestens eine Ausstellung der Kandidatinnen und Kandidaten (sofern diese eine Ausstellung haben).

 

Das provisorisch aufgenommene Mitglied hat kein Stimmrecht in der KVZ. Während des zweijährigen Provisoriums muss nur der halbe Jahresbeitrag (CHF 60.-)  bezahlt werden.

 

Bewerbungsformular Aktivmitgliedschaft